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Bei
nachfolgend angeführten Gegenanzeigen muss von der Durchführung einer Wellness-Massage generell abgesehen werden:
- akute Herz- und
Kreislauferkrankungen
- akute Infektionen der Haut, bakteriell oder viral
- akute Verletzungen, z.B. Knochenbrüche, Muskelfaserrisse, Sehnenverletzungen
- Allergien
- Bandscheibenvorfälle, akut oder unbehandelt
- Bluthochdruck, arterielle Hypertonie
- Blutungsneigungen, Hämophilie
- Diabetes
- Erkrankungen des lymphatischen Systems, lymphatische Ödeme
- Fieber, grippale Infekte
- generalisierte Hauterkrankungen, Verbrennungen, unverheilte Wunden
- jede Form von akuten Entzündungen und entzündlichen Prozessen
- jede Form von Gefäßerkrankungen
- jede Form von Infektionskrankheiten
- Krebs und Tumorerkrankungen, Chemotherapie
- nach Impfungen, innerhalb von 24 Stunden
- neurologische Erkrankungen, z.B. Sklerose, Epilepsie
- Operationen, Traumata oder Fraktionen innerhalb der letzten 3 Monate
- Osteoporose
- Schäden am Bewegungsapparat
- Sensibilitätsstörungen, z.B. bei Diabetes oder neurologischen Erkrankungen
- Schwangerschaften während Monat 1
bis 3 und 8 bis 10
- schwere arterielle
Durchblutungsstörungen, Arteriosklerosen
- schwere organische
Erkrankungen
- schwere psychische Störungen, z.B.
Depressionen, Schizophrenie
- starke
Krampfadern
- Thrombosen und
Thromboseneigungen
-
Unfallfolgen
- ungeklärte, nicht eindeutig
zuzuordnende Erkrankungen
- Unverträglichkeiten gegen
Massageöle
- veränderte Blutgerinnung, z.B. nach
Einnahme blutverdünnender Mittel
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